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Ratgeber

Website ohne Cookie-Banner: wann es geht und was dafür nötig ist

Wann eine Website kein Cookie-Banner braucht: § 25 TDDDG, DSGVO, eingebundene Dienste, Beispiele aus der Praxis. Keine Rechtsberatung.

Veröffentlicht Von der BlackCore Group, Kalkar

Eine Website braucht kein Cookie-Banner, wenn sie für nichts eine Einwilligung einholen muss. Das ist der Fall, wenn sie ohne Einwilligung nur Cookies und Speichertechniken nutzt, die unbedingt erforderlich sind, um den vom Besucher gewünschten Dienst bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG), und wenn sie keine Daten an Drittanbieter überträgt, für die nach der DSGVO eine Einwilligung nötig wäre, etwa durch extern geladene Schriften, Karten oder Videos. Wer auf Tracking verzichtet und Drittdienste erst nach einer Einwilligung lädt, kommt in der Regel ohne Banner aus.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand Oktober 2026 wieder. Für Ihre konkrete Website wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihre Datenschutzbeauftragten.

Warum viele Websites ein Banner zeigen

Das Banner selbst steht in keinem Gesetz. Es ist nur ein verbreiteter Weg, eine Einwilligung einzuholen. Eine Einwilligung braucht eine Website dann, wenn sie etwas tut, das ohne Zustimmung nicht erlaubt ist. Typisch sind Analyse-Werkzeuge mit Cookies, Werbe-Pixel und eingebettete Inhalte von Drittanbietern.

Umgekehrt heißt das: Tut die Website nichts, wofür sie eine Einwilligung braucht, braucht sie auch kein Banner.

Zwei Regelwerke, zwei Fragen

Für Cookies und ähnliche Techniken sind zwei Regelwerke wichtig. Sie stellen unterschiedliche Fragen.

§ 25 TDDDG: Darf die Website etwas auf dem Gerät speichern oder auslesen?

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, bis Mai 2024 TTDSG) regelt in § 25 den Zugriff auf das Endgerät. Grundsatz nach Absatz 1: Informationen auf dem Gerät speichern oder dort auslesen ist nur mit Einwilligung erlaubt.

Absatz 2 nennt Ausnahmen. Für Websites ist vor allem Nummer 2 wichtig: Keine Einwilligung ist nötig, wenn der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitstellen kann.

Die Regel gilt nicht nur für Cookies. Die Datenschutzaufsichtsbehörden nennen in ihrer Orientierungshilfe für Anbieter digitaler Dienste (Version 1.2, November 2024) ausdrücklich auch Local Storage und Session Storage im Browser. Auch das gezielte Auslesen von Geräteeigenschaften per JavaScript, etwa für einen Fingerabdruck des Browsers, werten sie als Zugriff auf das Endgerät.

DSGVO: Werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fragt etwas anderes: Werden personenbezogene Daten verarbeitet, und gibt es dafür eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO? In Frage kommen vor allem die Einwilligung (lit. a), ein Vertrag (lit. b) oder ein berechtigtes Interesse (lit. f).

Personenbezogen ist zum Beispiel die IP-Adresse. Lädt eine Website Inhalte von fremden Servern, erfährt der fremde Anbieter die IP-Adresse des Besuchers. Die Aufsichtsbehörden nennen als typische Beispiele für solche Drittinhalte Werbeanzeigen, Schriftarten, Skripte, Stadtpläne, Videos, Fotos und Inhalte von Social-Media-Diensten.

Ein bekanntes Urteil dazu: Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die Weitergabe der IP-Adresse an Google durch dynamisch eingebundene Google Fonts ohne Einwilligung rechtswidrig war (Urteil in der Datenbank Bayern.Recht). Das Gericht wies darauf hin, dass sich die Schriften auch ohne Verbindung zu Google-Servern nutzen lassen.

Was „ausdrücklich gewünscht“ bedeutet

Die Aufsichtsbehörden legen den Begriff eng aus. Wer eine Website aufruft, wünscht laut Orientierungshilfe die Website selbst. Zusatzfunktionen wünscht er erst, wenn er sie nutzt. Als Beispiele nennen die Behörden Kontaktformular, Chat und Kartendienst.

Für einen Webshop heißt das: Ein Warenkorb-Cookie ist in der Regel erst dann unbedingt erforderlich, wenn tatsächlich ein Artikel im Warenkorb liegt. Fürs bloße Stöbern braucht es ihn nicht.

Zur Reichweitenmessung, also dem Zählen von Besuchern, treffen die Aufsichtsbehörden ausdrücklich keine pauschale Aussage. Ob das ohne Einwilligung geht, hängt von Technik und Zweck ab.

Was eine Website ohne Banner ausmacht

Für die meisten kleinen Websites lässt sich der Verzicht auf ein Banner mit wenigen Entscheidungen erreichen:

Baustein Häufige Umsetzung Umsetzung ohne Banner
Schriften von Google-Servern geladen vom eigenen Server ausgeliefert
Statistik Analyse-Werkzeug mit Cookies keine oder eine cookielose Lösung, im Einzelfall prüfen
Karte zur Anfahrt eingebettete Karte eines Drittanbieters Adresse als Text und Link zum Kartendienst
Videos direkt eingebettet Vorschaubild, das Video lädt erst nach Klick und Hinweis
Spamschutz im Formular Captcha lädt beim Seitenaufruf verstecktes Feld, Sperrfrist, Captcha erst bei Nutzung oder nach Einwilligung
Social Media eingebettete Beiträge oder Like-Buttons einfache Links zu Ihren Profilen

Wichtig: Auch eine Website ohne Banner braucht eine Datenschutzerklärung und ein Impressum. Der Server protokolliert in der Regel Zugriffe, und ein Kontaktformular verarbeitet personenbezogene Daten. Darüber müssen Sie informieren.

Zwei Beispiele aus dem Kreis Kleve

Gerhardt Cleaning Solutions, Geldern. Die Website des Gebäudereinigungsbetriebs setzt keine Cookies. Ein Cookie-Banner entfällt. Gegen Spam im Formular arbeiten ein verstecktes Feld, eine Sperrfrist und hCaptcha. hCaptcha lädt erst, wenn jemand das Formular ausfüllt. Mehr in der Referenz Gerhardt.

STUDIO ONE, Kevelaer. Auch hier setzt die Seite keine Cookies, solange Besucher nichts auslösen. hCaptcha lädt erst, wenn Besucher am Formular ausdrücklich einwilligen. Erst dann kann der Dienst ein Cookie setzen. Mehr in der Referenz STUDIO ONE.

In beiden Fällen sehen Besucher beim ersten Aufruf die Seite und kein Fenster davor.

Was Sie aufgeben und was Sie gewinnen

Ehrlich gesagt hat der Verzicht auch Nachteile:

  • Weniger Auswertung. Ausführliche Analysen, wie sie Werkzeuge mit Cookies liefern, fallen weg. Als Rückmeldung bleiben Anfragen, Anrufe und die Google Search Console. Sie zeigt Suchbegriffe und Klicks, ohne dass auf Ihrer Website ein Analyse-Werkzeug läuft.
  • Etwas Handarbeit bei Drittinhalten. Videos und Karten brauchen eine Lösung, die erst nach Klick lädt, oder einen Link.
  • Keine Werbe-Pixel. Wer Online-Werbung mit Zielgruppen-Pixeln schalten will, braucht dafür in aller Regel eine Einwilligung und damit meist doch ein Banner.

Dem stehen Vorteile gegenüber:

  • Besucher sehen sofort Ihr Angebot und keine Abfrage davor.
  • Es gibt kein Banner, das Sie einrichten, pflegen und rechtlich prüfen lassen müssen.
  • Die Website lädt weniger fremde Skripte.

Was wir bei neuen Websites tun

Bei der BlackCore Group aus Kalkar planen wir Websites ohne Tracking. Wo möglich, setzt die Website ohne Einwilligung keine Cookies: Schriften kommen vom eigenen Server, Dienste mit Einwilligungspflicht laden erst nach Zustimmung oder werden durch Links ersetzt. Gehostet wird in der EU. Auch der Onepager ab 990 € enthält ein Kontaktformular mit Spamschutz sowie eingebundenes Impressum und Datenschutz.

Die Datenschutzerklärung ist Ihre Erklärung als Betreiber. Sie muss zu den Diensten passen, die die Website tatsächlich nutzt. Eine rechtliche Prüfung ersetzt dieser Beitrag nicht.

Sie möchten eine Website ohne Cookie-Banner? Mehr über unsere Pakete finden Sie im Preisbereich. Oder schildern Sie uns Ihr Vorhaben direkt im Anfrageformular.

Fragen

Häufige Fragen.

Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn meine Website keine Cookies setzt?

Nicht wegen Cookies. Prüfen Sie aber auch Local Storage und eingebundene Dienste von Drittanbietern wie Schriften, Karten oder Videos. Auch sie können eine Einwilligung erfordern.

Welche Cookies sind ohne Einwilligung erlaubt?

Nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG solche, die unbedingt erforderlich sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Die Aufsichtsbehörden nennen als Beispiel einen Warenkorb, sobald tatsächlich ein Artikel hineingelegt wurde.

Darf ich ohne Banner Besucher zählen?

Dazu gibt es keine pauschale Antwort. Die Datenschutzaufsichtsbehörden treffen in ihrer Orientierungshilfe ausdrücklich keine allgemeine Aussage zur Reichweitenmessung. Es kommt auf die Technik und den Zweck an.

Darf ich Google Fonts ohne Einwilligung nutzen?

Werden die Schriften von Google-Servern geladen, wird die IP-Adresse an Google übertragen. Das LG München I hat das 2022 ohne Einwilligung als rechtswidrig eingestuft. Liefern Sie Schriften stattdessen vom eigenen Server aus.

Ist dieser Beitrag eine Rechtsberatung?

Nein. Er gibt einen allgemeinen Überblick. Für Ihre konkrete Website wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihre Datenschutzbeauftragten.

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